


Paraphe ist keine Unterschrift
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1063 Wörter, Seiten 576-578
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Eine Unterschrift muss nicht lesbar sein. Es muss sich jedoch um einen individuellen Schriftzug des Unterschreibenden handeln, der charakteristische Merkmale aufweist und als Name identifizierbar ist.
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- ZVG-Slg 2014/114
- § 18 Abs 3 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Bgld, 23.07.2014, E 171/06/2014.002/002
Eine Unterschrift muss nicht lesbar sein. Es muss sich jedoch um einen individuellen Schriftzug des Unterschreibenden handeln, der charakteristische Merkmale aufweist und als Name identifizierbar ist.
- ZVG-Slg 2014/114
- § 18 Abs 3 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Bgld, 23.07.2014, E 171/06/2014.002/002