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Heft 12, Dezember 2012, Band 134
Parteien des Schiedsrichtervertrags bei institutionellem Schiedsverfahren nach den „Wiener Regeln“
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 134
- Rechtsprechung, 3695 Wörter
- Seiten 800-804
- https://doi.org/10.33196/jbl201212080001
30,00 €
inkl MwStFür die Beurteilung, ob trotz Einschaltung einer Schiedsinstitution eine direkte Vertragsbeziehung zwischen den Schiedsrichtern und den Schiedsparteien zustande kommt, ist die konkrete Ausgestaltung der Schiedsordnung maßgebend. Ein wesentliches Element dafür, ob die Schiedsrichter im Auftrag der Parteien oder der Institution handeln, ist der Einfluss der Institution auf deren Bestellung.
Wurde die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich vereinbart, so kommt der Schiedsrichtervertrag nach der Schiedsordnung dieser Institution (Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich = „Wiener Regeln“) zwischen den Schiedsparteien und dem oder den Schiedsrichter/n zustande.
- LGZ Wien, 18.07.2011, 5 Cg 122/10p
- Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 18.09.2012, 4 Ob 30/12h
- OLG Wien, 04.11.2011, 11 R 214/11p
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2012, 800
- § 587 ZPO
- Arbeitsrecht
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