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Juristische Blätter

Heft 2, Februar 2017, Band 139

Parteistellung der Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings im Obsorgeverfahren; Bestellung eines Abwesenheitskurators

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Die Ansicht, dass die Bestellung eines Abwesenheitskurators in einem Verfahren zur Prüfung des § 178 ABGB „bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, zu deren Eltern der Kontakt nicht hergestellt werden kann, nicht erforderlich“ ist, entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.

Ist bei einer gemeinsamen Obsorge ein Elternteil (wegen Todes, Abwesenheit, fehlender Verbindung oder Obsorgeentzugs) verhindert, geht die Obsorge auf den anderen Elternteil über; er ist daher unmittelbar kraft Gesetzes allein mit der Obsorge betraut. Einer Entscheidung bedarf es somit nicht, wenngleich auf Antrag des mit der Obsorge allein betrauten Elternteils der Übergang mit deklarativem Beschluss festgestellt werden kann. Sind hingegen beide mit der Obsorge betrauten Eltern oder ein allein mit der Obsorge betrauter Elternteil verhindert, muss eine Übertragung – unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl – mit konstitutivem Beschluss erfolgen.

Im Fall des ex lege erfolgten Übergangs kommt es nach Wegfall der Verhinderung des (vor dem Übergang gemeinsam obsorgeberechtigten) Elternteils unmittelbar kraft Gesetzes zu dessen Wiedereintritt in die Pflichten und Rechte. Gegebenenfalls ist ein nach § 178 Abs 2 ABGB gefasster Beschluss mit deklarativer Wirkung aufzuheben. Erfolgte hingegen eine beschlussmäßige Übertragung der Obsorge, bedarf es einer förmlichen Aufhebung der Entscheidung, damit die nicht mehr verhinderten Eltern die Obsorge wieder ausüben können.

Soll die Obsorge nach § 178 ABGB wegen Abwesenheit der Eltern beschlussmäßig übertragen werden, kommt den Eltern Parteistellung zu.

§ 207 ABGB findet keine Anwendung, wenn die Eltern bekannt, aber abwesend sind.

  • § 178 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • § 2 Abs 1 AußStrG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • LG St. Pölten, 27.04.2016, 23 R 173/16p
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 207 ABGB
  • OGH, 30.08.2016, 4 Ob 150/16m
  • BG Melk, 04.03.2016, 22 Ps 15/16p
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2017, 99
  • Arbeitsrecht

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