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Parteistellung des für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverbands im Firmenbuchverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 3612 Wörter
- Seiten 248-252
- https://doi.org/10.33196/wobl202106024801
30,00 €
inkl MwStDem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband kommt im Firmenbuchverfahren, das eine gemeinnützige Bauvereinigung betrifft, die Parteistellung nach § 14 Abs 3 FBG auch dann zu, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung die Rechtsform einer GmbH oder einer AG hat. Überdies kommt diesem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband im Firmenbuchverfahren von Gesellschaften Parteistellung soweit zu, als es Firmenbucheintragungen von Gesellschaftern dieser Gesellschaften betrifft, wenn der wirksame Erwerb der Gesellschafterstellung von der Zustimmung der Landesregierung nach § 10a Abs 1a WGG abhängig ist.
- Zenz, Christian
- WOBL-Slg 2021/77
- § 10a WGG
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Wien, 6 R 158/20d
- § 14 FBG
- § 10 FBG
- OGH, 17.12.2020, 6 Ob 233/20p
- HG Wien, 72 Fr 3266/20f
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