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Parteistellung des Kompetenzzentrums LSDB

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In den Fällen der Unterentlohnung (§ 29 Abs 1 LSD-BG) wird dem Kompetenzzentrum LSDB durch § 32 Abs 1 Z 1 LSD-BG ausdrücklich Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren eingeräumt. In einem Mehrparteienverfahren wie dem gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nach dem LSD-BG wird der Bescheid daher schon mit seiner Zustellung an das Kompetenzzentrum LSDB erlassen und somit bekämpfbar.

  • WBl-Slg 2022/15
  • § 29 Abs 1 LSD-BG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 32 Abs 1 Z 1 LSD-BG
  • VwGH, 14.10.2021, Ra 2020/11/0125

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