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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Parteistellung und Beschwerdelegitimation im behördlichen Mehrparteienverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1542 Wörter
- Seiten 222-225
- https://doi.org/10.33196/zvg201603022201
20,00 €
inkl MwStDa die von den VwG hinsichtlich der Möglichkeit der Beschwerdeerhebung vor Bescheidzustellung anzuwendende Norm, nämlich § 7 Abs 3 VwGVG, eine Nachbildung des § 26 Abs 2 VwGG (alte Fassung) ist und durch beide Normen dieselbe Aufgabe, nämlich die Entscheidung über Beschwerden gegen nicht zugestellte, letztinstanzliche Bescheide der Verwaltungsbehörden, geregelt wird, ist die bisher zu § 26 Abs 2 VwGG ergangene Judikatur auch auf § 7 Abs 3 VwGVG anzuwenden. Ist die Parteistellung des Beschwerdeführers in einem Mehrparteienverfahren strittig, kann dieser vor Bescheidzustellung keine Beschwerde erheben. Zunächst ist die Frage seines Mitspracherechts durch die Baubehörde zu klären.
- § 7 Abs 3 VwGVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 26 Abs 2 VwGG
- VGW, 15.02.2016, VGW-111/084/14275/2015-1
- ZVG-Slg 2016/51
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