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Passivlegitimation bei konfessorischen Klagen

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Die Klage auf Feststellung und Einverleibung einer angeblich bestehenden Servitut kann nur gegen den oder die Eigentümer des dienstbaren Grundstücks, nicht aber gegen andere Dienstbarkeitsberechtigte oder Bauberechtigte gerichtet werden.

  • Passivlegitimation bei konfessorischen Klagen
  • BBL-Slg 2016/236
  • § 14 ZPO
  • Baurecht
  • OGH, 13.07.2016, 3 Ob 116/16d

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