


Passivlegitimation bei konfessorischen Klagen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 33 Wörter, Seiten 251-251
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Die Klage auf Feststellung und Einverleibung einer angeblich bestehenden Servitut kann nur gegen den oder die Eigentümer des dienstbaren Grundstücks, nicht aber gegen andere Dienstbarkeitsberechtigte oder Bauberechtigte gerichtet werden.
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- Passivlegitimation bei konfessorischen Klagen
- BBL-Slg 2016/236
- § 14 ZPO
- Baurecht
- OGH, 13.07.2016, 3 Ob 116/16d
Die Klage auf Feststellung und Einverleibung einer angeblich bestehenden Servitut kann nur gegen den oder die Eigentümer des dienstbaren Grundstücks, nicht aber gegen andere Dienstbarkeitsberechtigte oder Bauberechtigte gerichtet werden.
- Passivlegitimation bei konfessorischen Klagen
- BBL-Slg 2016/236
- § 14 ZPO
- Baurecht
- OGH, 13.07.2016, 3 Ob 116/16d