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Passivlegitimation bei Unterlassungsklage wegen Anmaßung einer Grunddienstbarkeit
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 19
- Rechtsprechung, 112 Wörter
- Seiten 71-71
- https://doi.org/10.33196/bbl201602007101
20,00 €
inkl MwStDie Eigentumsfreiheitsklage muss grundsätzlich gegen sämtliche Miteigentümer einer Liegenschaft gerichtet sein. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlassungsklage auf das Nichtbestehen einer behaupteten Dienstbarkeit gestützt wird. Gegen einen einzelnen Miteigentümer kann nur dann mit schlichter Unterlassungsklage vorgegangen werden, wenn nur dessen Störung und nicht ein allen Miteigentümern gemeinsam zustehendes vermeintliches Recht Gegenstand des Verfahrens ist. Dies gilt auch wenn die Entfernung von Thujenhecken bzw Waschbetonplatten begehrt wird, die nicht von den beklagten Eigentümern, sondern von deren Rechtsvorgängern gepflanzt bzw verlegt wurden. Auf die Frage, ob die strittigen Flächen im Verhältnis der Miteigentümer einzelnen von ihnen zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind, kommt es dabei nicht an.
- BBL-Slg 2016/82
- OGH, 26.11.2015, 6 Ob 188/15p
- § 523 ABGB
- § 14 ZPO
- Baurecht
- Passivlegitimation bei Unterlassungsklage wegen Anmaßung einer Grunddienstbarkeit
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