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Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Passivlegitimation des Liegenschaftseigentümers für nachbarrechtliche Unterlassungsansprüche auch bei mittelbaren Störungshandlungen
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1055 Wörter
- Seiten 435-437
- https://doi.org/10.33196/wobl202012043502
30,00 €
inkl MwStDer Liegenschaftseigentümer ist bei einem nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch auch dann passivlegitimiert, wenn er den Eingriff nur mittelbar veranlasst hat, sofern er die Einwirkung duldet, obwohl er sie zu hindern berechtigt und dazu auch imstande gewesen wäre. Maßgeblich für die Bejahung der verschuldensunabhängigen Unterlassungspflicht des Eigentümers ist nur ein Zusammenhang zwischen Sachherrschaft und Störung. Die Haftung des Liegenschaftseigentümers hängt also davon ab, ob dieser imstande und berechtigt ist, den Eingriff abzustellen. Dieser Unterlassungsanspruch setzt keine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Liegenschaftseigentümers voraus. Im Wege der gesetzlichen Vertretung ist es möglich, den rechtswidrigen Eingriff zu unterbinden.
- LGZ Wels, 22 R 178/19m
- § 24 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 523 ABGB
- § 364 Abs 2 ABGB
- WOBL-Slg 2020/149
- OGH, 19.12.2019, 4 Ob 217/19v
- BG Grieskirchen, 2 C 272/18m
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