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Passivlegitimation für nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 23
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
94 Wörter, Seiten 111-111

20,00 €

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Gegner eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs kann jeder dinglich oder obligatorisch Berechtigte oder auch ein bloß faktischer Nutzer sein, sofern er auf die Störungsquelle Einfluss hat.

Bereits verbücherte Wohnungseigentümer von erst zu errichtenden Wohnungen haften daher nicht für Setzungsschäden im Zuge der Bauarbeiten, die vom (mittlerweile insolventen) Bauträger in Auftrag gegeben wurden, wenn sie auf die Auswahl und die Arbeit des Bauunternehmens keinen Einfluss hatten.

Es genügt für die Haftung nicht, dass die Bauführung in deren Interesse stattfindet und die Liegenschaftseigentümer zum Störer über ihren Vertragspartner (Bauträger) in einer mittelbaren Rechtsbeziehung stehen.

  • OGH, 22.01.2020, 3 Ob 231/19
  • BBL-Slg 2020/91
  • § 364b ABGB
  • Passivlegitimation für nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch
  • Baurecht

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