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Passivlegitimation für Werklohnklagen; Mischhaus

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Vergibt der Hausverwalter eines Mischhauses Werkverträge im Auftrag der MEG unter Angabe der Liegenschaftsadresse so ist dies nach allgemeinem Sprachgebrauch im Geschäftsverkehr als Abkürzung für die Eigentümergemeinschaft nach dem WEG 2002 und nicht etwa als Abkürzung für einzelne schlichte Miteigentümer zu verstehen. Für Werklohnklagen aus Werkverträgen, welche Angelegenheiten der Verwaltung betreffen und die im Namen der MEG abgeschlossen wurden, ist daher nur die Eigentümergemeinschaft passiv legitimiert.

  • § 20 WEG
  • BBL-Slg 2017/65
  • Mischhaus
  • § 19 WEG
  • § 13c WEG
  • Passivlegitimation für Werklohnklagen
  • § 18 WEG
  • OGH, 22.11.2016, 5 Ob 173/16a
  • Baurecht

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