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Pathologisches Spielen und die Ersatzpflicht von Verlusten durch die Spielbank

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JMGBand 2018
Inhalt:
Fachbeitrag
Umfang:
5049 Wörter, Seiten 87-94

20,00 €

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Pathologisches Spielen kann angesichts der damit verbundenen Verluste für Spieler und deren Familien rasch in einem finanziellen Desaster enden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Spieleanbieter zur Einhaltung verschiedener Regelungen verpflichtet, die dem Spielerschutz dienen. Eine medizinrechtliche Komponente ergibt sich insoweit, als sich Gerichte im Falle eingeklagter Verluste mit der Frage auseinandersetzen müssen, wie eine auf pathologischem Spielen beruhende eingeschränkte (zivilrechtliche) Geschäftsfähigkeit und (strafrechtliche) Zurechnungsfähigkeit in den allgemeinen juristischen Kontext einzuordnen ist, wobei die Spielerschutzbestimmungen beim so genannten – in die Landeskompetenz fallenden – „kleinen Glücksspiel“ uneinheitlich sind. Insofern stellt sich in weiterer Folge die Frage, wie in diesem Bereich mit den im Glücksspielgesetz (GSpG) normierten Haftungsbeschränkungen umzugehen ist.

Der vorliegende Beitrag widmet sich nach kurzen Ausführungen zum pathologischen Spielen im Rahmen der Einleitung (1.) allgemeinen Überlegungen zu den Bezugspunkten von zivilrechtlicher Geschäfts- und strafrechtlicher Zurechnungsfähigkeit (2.) sowie den Regelungen zum Spielerschutz im Rahmen des GSpG (3.). Weil das so genannte „kleine“ Glücksspiel nicht unter diese Schutzbestimmungen fällt, wird unter 4. die Frage untersucht, ob und inwieweit nicht die juristisch normierte Haftungsbeschränkung des GSpG auch auf pathogene Spieler im Bereich des „kleinen“ Glücksspiels übertragen werden kann, wobei dies exemplarisch an den für die Bundesländer Niederösterreich und Wien geltenden Vorschriften diskutiert werden soll. Zusammenfassende Schlussbemerkungen stehen am Ende des Beitrags (5.).

  • Birklbauer, Alois
  • Resch, Reinhard
  • JMG 2018, 87

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