


Pauschalgebühr; Klaglosstellung; Gebührenersatz; Obsiegen; zweckentsprechende Rechtsverfolgung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 339 Wörter, Seiten 161-162
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Für den Fall der Klaglosstellung besteht ein Gebührenersatzanspruch unabhängig davon, ob dem Hauptantrag stattgegeben wurde. Eine zumindest teilweise Klaglosstellung reicht für das Entstehen des Gebührenersatzanspruches.
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- § 19 nö Verg-NG
- Gebührenersatz
- LVwG Nö, 22.02.2018, LVwG-VG-1/001-2018
- BBL-Slg 2018/148
- § 319 BVergG
- Klaglosstellung
- zweckentsprechende Rechtsverfolgung
- Pauschalgebühr
- Baurecht
- Obsiegen
Für den Fall der Klaglosstellung besteht ein Gebührenersatzanspruch unabhängig davon, ob dem Hauptantrag stattgegeben wurde. Eine zumindest teilweise Klaglosstellung reicht für das Entstehen des Gebührenersatzanspruches.
- § 19 nö Verg-NG
- Gebührenersatz
- LVwG Nö, 22.02.2018, LVwG-VG-1/001-2018
- BBL-Slg 2018/148
- § 319 BVergG
- Klaglosstellung
- zweckentsprechende Rechtsverfolgung
- Pauschalgebühr
- Baurecht
- Obsiegen