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Pensionsschaden – Beginn der Verjährungsfrist

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
731 Wörter, Seiten 588-589

30,00 €

inkl MwSt

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Eine schuldhaft irreführende Information des Arbeitgebers über das Pensionskassenmodell verpflichtet diesen zum Ersatz des Vertrauensschadens. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald dem Geschädigten die für eine erfolgreiche Anspruchsverfolgung erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Im Fall einer zeitlich gedehnten Entstehung mehrerer Teilschäden ist der Eintritt des Erstschadens maßgebend.

  • OGH, 27.06.2013, 8 ObA 34/13b
  • OLG Wien, 27.03.2013, 7 Ra 22/13a-38
  • § 1489 ABGB
  • WBl-Slg 2013/214
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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