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Heft 2, Februar 2017, Band 139
Pfändung und Überweisung zur Einziehung/Ermächtigung zur Betreibung der ausländischen Vollstreckungsbehörde in Österreich unwirksam
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 1837 Wörter
- Seiten 126-128
- https://doi.org/10.33196/jbl201702012601
30,00 €
inkl MwStDie Pfändung und Überweisung zur Einziehung/Ermächtigung zur Betreibung der ausländischen Vollstreckungsbehörde ist in Österreich nicht wirksam (hier: die gemäß Art 131 [Schweizer] Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG] vom Betreibungsamt im Rahmen des [verwaltungsbehördlichen] Schuldbetreibungsverfahrens erteilte Ermächtigung).
Das im Verhältnis Schweiz-Österreich anzuwendende LGVÜ 2007 regelt die grenzüberschreitende Forderungspfändung nicht. Daher richtet sich die Pfändung bei grenzüberschreitenden Forderungen nach dem autonomen Recht der einzelnen (Mitglied-)Staaten. Auch das – vom LGVÜ 2007 verdrängte – bilaterale Abkommen zwischen Österreich und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (BGBl 125/1962) ließ die Forderungsexekution, insbesondere die Wirkung grenzüberschreitender Zahlungsverbote ungeregelt.
- § 79 EO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Linz, 08.10.2015, 6 R 169/15p
- JBL 2017, 126
- LG Salzburg, 12.08.2015, 14 Cg 117/14i
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 14.06.2016, 3 Ob 58/16z
- Arbeitsrecht
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