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Pfandrechtserwerb; Superädifikatseigenschaft

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Wird die fehlende Belassungsabsicht eines zu errichtenden Superädifikates zwischen der Alleingesellschafterin und der durch diese vertretenen Gesellschaft vereinbart, entsteht aufgrund der Personenidentität kein Superädifikat, weil die Belassung des Gebäudes in diesem Fall allein vom Willen der Erbauerin abhängt. Liegt aber kein Superädifikat vor, ist weder ein derivativer noch ein gutgläubiger Pfandrechtserwerb am Superädifikat möglich.

  • Superädifikatseigenschaft
  • § 456 ABGB
  • § 435 ABGB
  • Baurecht
  • Pfandrechtserwerb
  • OGH, 17.09.2014, 6 Ob 38/14b
  • BBL-Slg 2015/30

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