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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Pflegekarenzgeld akzessorisch zum Pflegegeld; Einordnung als Geldleistung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 5
- Judikatur - Materienrecht, 2749 Wörter
- Seiten 531-535
- https://doi.org/10.33196/zvg201806053101
20,00 €
inkl MwStSoweit im Bescheid differenziert wird, wonach es sich aus Sicht der pflegenden Person um eine Geldleistung handelt, aus Sicht der pflegebedürftigen Person jedoch um eine Sachleistung, so ist zu entgegnen, dass diese Differenzierung der Sichtweisen keine Deckung in der Anwendung der Entscheidung des EuGH vom 08.07.2004, Rs C-502/01 und 31/02, auf den konkreten Fall findet. Dort wurde bei der „Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge des eine pflegebedürftige Person pflegenden Dritten durch die Pflegeversicherung“ ausgeführt: „Die Tragung der Rentenversicherungsbeiträge des Dritten, von dem sich ein Pflegebedürftiger Leistungen der häuslichen Pflege erbringen lässt, muss selbst auch als Geldleistung der Krankenversicherung qualifiziert werden, da sie in dem Sinne zum eigentlichen Pflegegeld akzessorisch ist, als sie dieses unmittelbar für eine seiner möglichen Verwendungen vervollständigt, nämlich die Inanspruchnahme der von einem Dritten geleisteten häuslichen Pflege, die sie erleichtern soll.“
- ZVG-Slg 2018/117
- § 21c BPGG
- BVwG, 03.07.2018, W228 2169770-1/9E
- VO (EG) Nr 883/2004
- Verwaltungsverfahrensrecht
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