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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für Mietvertragsabschluss und vereinbarte Mietzinsminderung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
656 Wörter, Seiten 390-391

30,00 €

inkl MwSt

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Bis zur gerichtlichen Genehmigung ist ein genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Vor der Beendigung dieses Schwebezustands sind beide Teile an das Rechtsgeschäft gebunden.

Der gesetzliche Vertreter hat nach Treu und Glauben die Entscheidung über die Genehmigung eines abgeschlossenen Vertrags beim Pflegschaftsgericht herbeizuführen. Der Vertrag verliert erst durch die Versagung der Genehmigung seine Rechtswirksamkeit. Bis dahin kann gegen einen Mieter eine mit der Behauptung der Titellosigkeit gestützte Räumungsklage nicht mit Erfolg erhoben werden.

  • § 1096 ABGB
  • § 258 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2020/125
  • LG Wiener Neustadt, 19 R 63/18b
  • OGH, 29.08.2019, 6 Ob 36/19s, Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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