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Pflicht zur Eintragung einer fideikommissarischen Substitution in das Grundbuch / Freiheit des Pflichtteils bei Einsetzung eines Nacherben?

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Das dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet. Dieses Nutzungsrecht ist von der fideikommissarischen Substitution nicht betroffen und insofern „ganz frei“ iS des § 774 ABGB idF vor BGBl I 87/2015.

Auch für das AußStrG 2005 ist – auch ohne ausdrückliche Anordnung des Erblassers – von einer Pflicht, fideikommissarische Substitutionen (bzw Nacherbschaften) in das Grundbuch einzutragen, auszugehen.

  • § 178 Abs 2 AußStrG
  • LG Innsbruck, 02.02.2016, 5 Cg 22/15m
  • OLG Innsbruck, 16.06.2016, 2 R 49/16x
  • Öffentliches Recht
  • § 774 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2017, 539
  • OGH, 23.02.2017, 2 Ob 167/16x
  • Arbeitsrecht

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