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Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses durch ein vertretungsbefugtes Organ, über dessen Vermögen ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 31
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
465 Wörter, Seiten 295-295

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inkl MwSt

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Artikel Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses durch ein vertretungsbefugtes Organ, über dessen Vermögen ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde in den Warenkorb legen

Trotz eines Schuldenregulierungsverfahrens eines vertretungsbefugten Organs kann dieses weiterhin durch Zwangsstrafverfügungen zur Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft verhalten werden.

  • WBl-Slg 2017/95
  • § 285 Abs 1 UGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG ZRS Graz, 08.11.2016, 51 Fr 5248/16k-5
  • OGH, 27.02.2017, 6 Ob 20/17k
  • OLG Graz, 07.12.2016, 4 R 219/16g-10
  • § 283 Abs 3 UGB

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