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Pizzeria mit 12 Sitzplätzen; Wohngebiet; „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“, Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
987 Wörter, Seiten 61-62

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Pizzeria mit 12 Sitzplätzen; Wohngebiet; „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“, Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte in den Warenkorb legen

Die Anhebung der akustischen Ist-Situation im „Wohngebiet“ um 3 dB (hier: durch Errichtung einer Pizzeria mit 12 Sitzplätzen) stellt eine „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“ dar.

Unter dem Begriff „in diesem Gebiet“ ist das jeweilige Wohngebiet im raumordnungsrechtlichen Sinn zu verstehen, also jenes Gebiet, das zusammenhängend als Wohngebiet gewidmet ist.

Eine „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“ darf schon beim nächstgelegenen Nachbargrundstück nicht auftreten.

  • BBL-Slg 2018/47
  • § 26 Abs 3 tir BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • „wesentliche Beeinträchtigung der Wohnqualität“, Immissionsschutz
  • LVwG Tir, 07.12.2017, LVwG-2017/40/0441-6
  • Baurecht
  • Pizzeria mit 12 Sitzplätzen
  • Wohngebiet
  • § 38 Abs 1 tir ROG

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