Polizeilicher Zugriff auf Handydaten
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 146
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 5630 Wörter, Seiten 779-784
30,00 €
inkl MwSt
1. Art 4 Abs 1 lit c RL 2016/680/EU ist im Licht von Art 7 und 8 sowie von Art 52 Abs 1 GRC dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten im Allgemeinen auf die auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten zuzugreifen, nicht entgegensteht, wenn diese Regelung
die Art oder die Kategorien der betreffenden Straftaten hinreichend präzise definiert,
die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gewährleistet und
die Ausübung dieser Möglichkeit, außer in hinreichend begründeten Eilfällen, einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle unterwirft.
2. Art 13 und 54 RL 2016/680/EU sind im Licht von Art 47 und von Art 52 Abs 1 GRC dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die es den zuständigen Behörden gestattet, zu versuchen, auf Daten zuzugreifen, die auf einem Mobiltelefon gespeichert sind, ohne die betroffene Person im Rahmen der einschlägigen nationalen Verfahren über die Gründe, auf denen die von einem Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsstelle erteilte Gestattung des Zugriffs auf die Daten beruht, zu informieren, sobald die Übermittlung dieser Informationen die den Behörden nach der Richtlinie obliegenden Aufgaben nicht mehr beeinträchtigen kann.
- Art 4 Abs 1 lit c RL 2016/680/EU
- Art 13, 54 RL 2016/680/EU
- EuGH, 04.10.2024, Rs C-548/21, Bezirkshauptmannschaft Landeck
- JBL 2024, 779
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Art 52 Abs 1 GRC
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Art 8 GRC
- Art 47 GRC
- Arbeitsrecht
- Art 7 GRC