


Praxisfall: Zur Feststellung steuerneutraler Realteilungen von Grundstücken
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 19
- Inhalt:
- Praxis
- Umfang:
- 1915 Wörter, Seiten 74-77
10,00 €
inkl MwSt




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Dem Erkenntnis des VwGH vom 16.11.2021, Ro 2020/15/0015 folgend gelten als Indiz für den Willen der Vertragspartner über das abgeschlossene Rechtsgeschäft als (voll)entgeltlich oder (voll)unentgeltlich (ab 16.11.2021) bestimmte Wertgrenzen: Von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft wird ausgegangen, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 25 % vom Wert der Leistung abweicht. Im Rahmen des EStR-Wartungserlasses 2023 wurden weitere adaptierte Grenzen nach Meinung der Finanzverwaltung festgelegt, die nicht nur für „herkömmliche“ Übertragungsvorgänge, sondern auch für Erbteilungen sowie für Realteilungen, bei denen es zur Teilung eines im Miteigentum stehenden Grundstückes, das bewertungsrechtlich eine Einheit bildet, kommt und begrifflich eine sogenannte „Realteilung“ darstellt, gelten sollen.
Anhand des folgenden Praxisfalles soll untersucht werden, wann es nach Meinung der Finanzverwaltung (vgl EStR 2000, Rz 6624 iVm 6627) bei solchen Realteilungen zu einem steuerlich relevanten entgeltlichen Übertragungsvorgang kommen kann.
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- Urnik, Sabine
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- JEV 2025, 74
- Grundstück
- § 30 EStG
- Ausgleichszahlung
- Abfindung
- Immobilien
- Miteigentum
- Realteilung
Dem Erkenntnis des VwGH vom 16.11.2021, Ro 2020/15/0015 folgend gelten als Indiz für den Willen der Vertragspartner über das abgeschlossene Rechtsgeschäft als (voll)entgeltlich oder (voll)unentgeltlich (ab 16.11.2021) bestimmte Wertgrenzen: Von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft wird ausgegangen, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 25 % vom Wert der Leistung abweicht. Im Rahmen des EStR-Wartungserlasses 2023 wurden weitere adaptierte Grenzen nach Meinung der Finanzverwaltung festgelegt, die nicht nur für „herkömmliche“ Übertragungsvorgänge, sondern auch für Erbteilungen sowie für Realteilungen, bei denen es zur Teilung eines im Miteigentum stehenden Grundstückes, das bewertungsrechtlich eine Einheit bildet, kommt und begrifflich eine sogenannte „Realteilung“ darstellt, gelten sollen.
Anhand des folgenden Praxisfalles soll untersucht werden, wann es nach Meinung der Finanzverwaltung (vgl EStR 2000, Rz 6624 iVm 6627) bei solchen Realteilungen zu einem steuerlich relevanten entgeltlichen Übertragungsvorgang kommen kann.
- Urnik, Sabine
- JEV 2025, 74
- Grundstück
- § 30 EStG
- Ausgleichszahlung
- Abfindung
- Immobilien
- Miteigentum
- Realteilung