Preisauszeichnung bei nur eingeschränkt zugänglicher Tankstelle; unverschuldeter Rechtsirrtum nach Einstellung des Strafverfahrens durch UVS bei Vortat
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 5
- Judikatur - Materienrecht, 1729 Wörter
- Seiten 216 -219
- https://doi.org/10.33196/zvg201803021601
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Nach dem Wortlaut der preisrechtlichen Bestimmungen des § 1 PrAG, § 1a PreistransparenzG und § 1 PreistransparenzV kommt es für ihre Anwendbarkeit nicht darauf an, ob die Leistung bzw der Treibstoff von allen Verbrauchern unterschiedslos gekauft werden kann, sondern nur darauf, dass sie bzw er „auch“ Verbrauchern angeboten wird. Hat der UVS als damalige Rechtsmittelinstanz seine Auffassung zur rechtlichen Beurteilung des auch hier zugrunde liegenden Sachverhaltes zum Ausdruck gebracht, so kann dieser hoheitlichen Erledigung keine geringere Bedeutung beigemessen werden als einer Auskunft durch die zuständige Behörde.
- § 1 PrAG
- § 5 Abs 2 VStG
- § 1 PreistransparenzV
- § 1a PreistransparenzG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/47
- VwGH, 28.02.2018, Ra 2018/04/0004
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