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Lenhard, Karin

PRIIP-VO

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Seit Jahresbeginn müssen die Hersteller von verpackten Anlageprodukten nach der PRIIP-Verordnung neue Basisinformationsblätter (KID) auflegen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der ausgewiesenen Performance-Szenarien und -Kosten führen nach Ansicht der Rechtsträger teilweise zu abwegigen Ergebnissen. Sie können laut derzeitigem Stand zu falschen und viel zu optimistischen Erwartungen der Investoren führen, was aus Verbraucherschutzsicht höchst problematisch einzustufen ist, zumal gerade die Rendite-Erwartungen ein wesentlicher Bestandteil der Anlageentscheidung sind. Insofern stellt sich für PRIIP-KID-Hersteller die Frage nach einer etwaigen zivilrechtlichen Haftung, welche sich aus der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Normen ergeben kann.

  • Lenhard, Karin
  • Investmentfondsgesetz
  • Anlegerschutz
  • OEBA 2018, 786
  • delegierte Verordnung PRIIP
  • Performanceszenarien
  • PRIIP-Verordnung
  • Basisinformationsdokument
  • Disclaimer
  • Prima-facie-Beweis
  • Vertrauensschutz
  • Irreführung
  • Anlageentscheidung
  • vorvertragliche Aufklärung
  • Redlichkeit
  • culpa in contrahendo
  • Prospekthaftung
  • Schadenersatz
  • Zivilrechtliche Haftung
  • Informationspflichten
  • Schutzgesetz
  • KID-Haftung
  • JEL-Classification: K 13, K 22, G 21
  • PRIIP-KID

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