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Rirsch, Ralph/​Dämon, Roland/​Tomanek, Stefan

PRIIP-VO

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Bei der großen Aufregung um die inhaltlichen Anforderungen der PRIIP-VO (Performance und Kosten) sowie die Unbestimmtheit des Anwendungsbereichs im Bereich der Anleihen wird vergessen, dass die PRIIP-VO einen viel weiteren und bisher kaum beachteten Anwendungsbereich als den traditionellen Finanzsektor hat. Durch die Unabhängigkeit der PRIIP-Definition vom Finanzinstrumentebegriff der MiFID II fallen auch Produkte, die nicht als Finanzprodukte der MiFID II unterfallen, in den Anwendungsbereich der PRIIP-VO.

Erfasst sind alle Produkte, die die Kriterien des Art 4 Abs 1 PRIIP-VO erfüllen, dh vereinfacht jedes entgeltliche Angebot eines Produkts mit schwankendem Rückzahlungsbetrag ohne direktes Investment in den die Schwankung verursachenden Wert an Kleinanleger.

Damit sind neben entsprechend ausgestalteten traditionellen Finanzinstrumenten (zB bestimmte Anleihen, Derivate etc) auch alternative Finanzierungsformen, wie Veranlagungen und Crypto-Assets, potenzielle Anwendungsfälle. Die Auswirkungen einer Einstufung als PRIIP sind weitreichend. Allem voran besteht ein absolutes Verbot des Vertriebs an Kleinanleger ohne Basisinformationsblatt gem PRIIP-VO für Hersteller und Vertreiber.

Dieser Beitrag untersucht, unter welchen Umständen Veranlagungen gem KMG und Crypto-Assets der PRIIP-VO unterfallen können. Dazu wird eine Checkliste vorgestellt, die auch für traditionelle Finanzinstrumente anwendbar ist. Zudem wird der Umstand untersucht, dass die FMA gem PRIIP-Vollzugsgesetz in diesem Bereich nicht für den Vollzug der PRIIP-VO zuständig ist.

  • Rirsch, Ralph
  • Dämon, Roland
  • Tomanek, Stefan
  • Zuständigkeit
  • MiFID II
  • Cryptowährungen
  • Crypto-Assets
  • Basisinformationsblatt
  • JEL-Classification: G 29
  • PRIIPs
  • OEBA 2020, 37

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