Private Enforcement im Wettbewerbsrecht: Wer darf klagen?
- Originalsprache: Deutsch
- OEZKBand 13
- Abhandlung, 6442 Wörter
- Seiten 215 -223
- https://doi.org/10.33196/oezk202006021501
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Die Frage der Aktivlegitimation im Kartellschadenersatz wurde vom EuGH schon mehrmals thematisiert. Insbesondere in den jüngsten Entscheidungen zeigt die Abgrenzung zwischen unionsrechtlich und nationalrechtlich auszulegenden Tatbestandsmerkmalen beträchtliche Differenzen zwischen den Haftungssystemen auf. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die unionsrechtlichen Anforderungen an die Kausalität im Kartellschadenersatz vor dem Hintergrund der Kohärenz der europäischen Haftungssysteme und kommt dabei zum Schluss, dass die Rechtsprechungspraxis des EuGH im Kartellschadenersatz rechtsstaatlich bedenklich ist.
- Arnreither, Katharina
- Kartellschadenersatz
- § 340 Abs 2 AEUV
- Unterbrechung des Kausalverlaufs
- Vorhersehbarkeit
- Schutzzweck der Norm
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Adäquanz
- Kausalität
- Marktakteur
- Aktivlegitimation
- OEZK 2020, 215
- Ursächlicher Zusammenhang
- Kartellrecht
- Effektivitätsgrundsatz
- Anspruchsberechtigung
- Private Enforcement
- Art 3, 4, 12, 17 Abs 2 Richtlinie 2014/104/EU
- Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts
- Zurechnung
- Art 101 AEUV
- Art 102 AEUV