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Private Informationspflichtige im neuen Informationsfreiheitsrecht
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 12
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6080 Wörter, Seiten 17-25
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Nach Maßgabe des Art 22a Abs 3 B-VG und des 4. Abschnitts des IFG unterliegen künftighin auch „private Informationspflichtige“ einer (eingeschränkten) Informationspflicht. Die einschlägigen Regelungen werden im vorliegenden Beitrag am Beispiel öffentlicher Unternehmungen einer ersten Sichtung und Analyse unterzogen.
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- Fister, Mathis
-
- private Informationspflichtige
- öffentliche Unternehmungen
- börsennotierte Gesellschaften
- Art 22a Abs 3 B-VG
- § 9 IFG
- § 13 IFG
- ZVG 2025, 17
- § 14 IFG
- Rechtsschutz
- Informationsfreiheit
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 16 IFG
Nach Maßgabe des Art 22a Abs 3 B-VG und des 4. Abschnitts des IFG unterliegen künftighin auch „private Informationspflichtige“ einer (eingeschränkten) Informationspflicht. Die einschlägigen Regelungen werden im vorliegenden Beitrag am Beispiel öffentlicher Unternehmungen einer ersten Sichtung und Analyse unterzogen.
- Fister, Mathis
- private Informationspflichtige
- öffentliche Unternehmungen
- börsennotierte Gesellschaften
- Art 22a Abs 3 B-VG
- § 9 IFG
- § 13 IFG
- ZVG 2025, 17
- § 14 IFG
- Rechtsschutz
- Informationsfreiheit
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 16 IFG