


Privatnutzung von Firmen-KFZs durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer – Unrichtige Aufzeichnungen über Dienstreisen
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 23
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 2542 Wörter, Seiten 62-65
9,80 €
inkl MwSt




-
Besteht für (mehrere) Arbeitnehmer die Möglichkeit abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge („Fahrzeugpool“) zu benützen, ist gemäß § 4 Abs 6a Sachbezugswerteverordnung der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes maßgebend (siehe auch LStR 2002 Rz 183). Im verfahrensgegenständlichen Fall besteht jedoch lediglich für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit mehrere Fahrzeuge exklusiv zu nutzen. Entgegen der Rechtsansicht der Finanzverwaltung (siehe LStR 2002 Rz 183a) ist nach dem gegenständlichen BFG-Erkenntnis auch in diesem Fall § 4 Abs 6a Sachbezugswerteverordnung anzuwenden.
Revision eingebracht (Amtsrevision).
-
- Fuchs, Hubert W.
-
- § 26 Z 4 lit a EStG
- § 41 Abs 5 FLAG
- § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung
- § 4 Abs 4 Sachbezugswerteverordnung
- § 4 Abs 6a Sachbezugswerteverordnung
- BFG, 05.02.2025, RV/7102287/2024
- AFS 2025, 62
- Steuerrecht
- § 41 Abs 3 FLAG
- § 122 Abs 7 WKG
- § 22 Z 2 EStG
Besteht für (mehrere) Arbeitnehmer die Möglichkeit abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge („Fahrzeugpool“) zu benützen, ist gemäß § 4 Abs 6a Sachbezugswerteverordnung der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes maßgebend (siehe auch LStR 2002 Rz 183). Im verfahrensgegenständlichen Fall besteht jedoch lediglich für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit mehrere Fahrzeuge exklusiv zu nutzen. Entgegen der Rechtsansicht der Finanzverwaltung (siehe LStR 2002 Rz 183a) ist nach dem gegenständlichen BFG-Erkenntnis auch in diesem Fall § 4 Abs 6a Sachbezugswerteverordnung anzuwenden.
Revision eingebracht (Amtsrevision).
- Fuchs, Hubert W.
- § 26 Z 4 lit a EStG
- § 41 Abs 5 FLAG
- § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung
- § 4 Abs 4 Sachbezugswerteverordnung
- § 4 Abs 6a Sachbezugswerteverordnung
- BFG, 05.02.2025, RV/7102287/2024
- AFS 2025, 62
- Steuerrecht
- § 41 Abs 3 FLAG
- § 122 Abs 7 WKG
- § 22 Z 2 EStG