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Privatstiftung; Honorare der Rechtsanwalts-GmbH eines Vorstandsmitglieds; fehlende gerichtliche Genehmigung; Bereicherungsanspruch

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3024 Wörter, Seiten 428-431

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§ 17 Abs 5 PSG ist auf all jene Fälle anzuwenden, in denen der Geschäftsabschluss zumindest wirtschaftlich einem solchen mit dem Mitglied des Stiftungsvorstands gleichkommt. Ein danach genehmigungsbedürftiges Rechtsgeschäft ist bis zur gerichtlichen Genehmigung oder ihrer Versagung grundsätzlich schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung versagt, so muss ein bereits vollzogenes Geschäft soweit möglich ex tunc rückabgewickelt werden.

Normzweck des § 17 Abs 5 PSG ist es, die Gefahr der Schmälerung des Stiftungsvermögens durch kollusiv handelnde Vorstandsmitglieder zu verhindern. Ein auf angemessene Entlohnung gerichteter Bereicherungsanspruch bei fehlender Genehmigung steht vor dem Hintergrund des „strukturellen Kontrolldefizits“ bei Privatstiftungen und wegen des besonderen Regelungszwecks nicht zu.

  • § 19 PSG
  • § 1486 ABGB
  • WBl-Slg 2024/114
  • § 17 PSG
  • § 1478 ABGB
  • § 865 ABGB
  • § 877 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • HG Wien, 22.04.2022, 17 Cg 23/20v-184
  • § 1052 ABGB
  • OGH, 20.02.2024, 2 Ob 64/23k
  • OLG Wien, 27.01.2023, 3 R 115/22m-190

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