


Probefahrtschein – keine Pflicht zur Mitteilung von Änderungen wie bei Zulassungsschein
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 577 Wörter, Seiten 283-284
20,00 €
inkl MwSt




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Aus § 42 Abs 1 KFG ergibt sich nicht, dass dem Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen eine Anzeigepflicht von Änderungen der in dieser Bestimmung genannten Umstände (wie hier der Verlegung des Firmensitzes) auferlegt wird. Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus § 45 KFG.
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- § 45 Abs 6a KFG
- ZVG-Slg 2015/60
- § 45 Abs 4 KFG
- § 45 Abs 1 KFG
- § 42 Abs 1 KFG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Vlbg, 12.02.2015, LVwG-1-093/R5-2015
Aus § 42 Abs 1 KFG ergibt sich nicht, dass dem Besitzer einer Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen eine Anzeigepflicht von Änderungen der in dieser Bestimmung genannten Umstände (wie hier der Verlegung des Firmensitzes) auferlegt wird. Eine solche Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus § 45 KFG.
- § 45 Abs 6a KFG
- ZVG-Slg 2015/60
- § 45 Abs 4 KFG
- § 45 Abs 1 KFG
- § 42 Abs 1 KFG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- LVwG Vlbg, 12.02.2015, LVwG-1-093/R5-2015