Zum Hauptinhalt springen

Projektleitung; örtliche Bauaufsicht; Planungs- und Baustellenkoordination; Mitverschulden des Geschädigten

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Normzweck ist auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens ebenso anzuwenden, wie auf die Schadenshaftung gegenüber Dritten.

  • § 1311 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • örtliche Bauaufsicht
  • Projektleitung
  • BBL-Slg 2013/60
  • § 1304 ABGB
  • Planungs- und Baustellenkoordination
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Baurecht
  • OGH, 11.10.2012, 1 Ob 154/12x

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!