


Projektleitung; örtliche Bauaufsicht; Planungs- und Baustellenkoordination; Mitverschulden des Geschädigten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1126 Wörter, Seiten 72-74
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Eine Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Normzweck ist auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens ebenso anzuwenden, wie auf die Schadenshaftung gegenüber Dritten.
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- § 1311 ABGB
- § 1295 ABGB
- örtliche Bauaufsicht
- Projektleitung
- BBL-Slg 2013/60
- § 1304 ABGB
- Planungs- und Baustellenkoordination
- Mitverschulden des Geschädigten
- Baurecht
- OGH, 11.10.2012, 1 Ob 154/12x
Eine Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Normzweck ist auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens ebenso anzuwenden, wie auf die Schadenshaftung gegenüber Dritten.
- § 1311 ABGB
- § 1295 ABGB
- örtliche Bauaufsicht
- Projektleitung
- BBL-Slg 2013/60
- § 1304 ABGB
- Planungs- und Baustellenkoordination
- Mitverschulden des Geschädigten
- Baurecht
- OGH, 11.10.2012, 1 Ob 154/12x