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Provisionsanspruch auch ohne namentliche Nennung des Verkäufers
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 61 Wörter
- Seiten 47-47
- https://doi.org/10.33196/wobl202301004702
30,00 €
inkl MwStDamit ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht, muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und dem zustande gekommenen Rechtsgeschäft bestehen. Die Adäquanz wird etwa verneint, wenn die Bemühungen des Vermittlers endgültig scheitern und das Rechtsgeschäft ausschließlich aufgrund anderer Umstände zustande kommt. Sie kann aber vorliegen, wenn sich der Kaufinteressent die Kontaktdaten des Verkäufers selbst beschafft.
- § 6 Abs 1 MaklerG
- WOBL-Slg 2023/18
- Miet- und Wohnrecht
- BG Klosterneuburg, 14 C 143/19m
- LG Korneuburg, 21 R 34/20b
- OGH, 24.11.2020, 10 Ob 39/20p, Zurückweisung der Revision
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