Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Beurteilung der Verdienstlichkeit
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 31
- Rechtsprechung, 1320 Wörter
- Seiten 420 -422
- https://doi.org/10.33196/wobl201812042001
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Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Maklers ist der Nachweis einer verdienstlichen, für den Geschäftsabschluss adäquat kausalen Tätigkeit. Eine verdienstliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie den Anforderungen des Vermittlungsvertrags entspricht und ihrer Art nach geeignet ist, für den Geschäftsherrn Vertragspartner aufzufinden bzw diese zum Vertragsabschluss zu bewegen. Im Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler reicht dabei die bloße Namhaftmachung des potenziellen Geschäftspartners aus.
Von der Rsp wird die verdienstliche Tätigkeit des Immobilienmaklers auch dann anerkannt, wenn zwar dem Auftraggeber die Vertragsgelegenheit schon bekannt war, der Immobilienmakler danach aber durch seine Bemühungen den Abschluss des Geschäfts unterstützte und der Auftraggeber diese Hilfestellung in Anspruch nahm. Zur Vermittlung gehört, dass der Vermittler auf den Entschluss des Gegners mindestens einwirkt, dass er ihm das Vertragsanbot schmackhaft zu machen sucht, indem er fördernde Vorstellungen erweckt und bekräftigt und hemmende beseitigt oder entkräftet.
- Kothbauer, Christoph
- § 6 MaklerG
- OGH, 24.05.2018, 7 Ob 76/18d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- OLG Wien, 4 R 178/17a
- § 7 MaklerG
- WOBL-Slg 2018/140
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