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Limberg, Clemens

Provisionsanspruch mehrerer Makler

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Bei Beurteilung der Frage, ob im Fall der Beteiligung mehrerer Immobilienmakler an der Vermittlung die Verdienstlichkeit eines von ihnen überwiegt, ist auf die Wertigkeit ihres verdienstlichen Beitrags für das Zustandekommen des zu vermittelnden Geschäfts abzustellen, es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.

Die Inanspruchnahme der Provision aus der Vermittlung des zugrunde liegenden Geschäfts durch einen Makler kann eine missbräuchliche Rechtsausübung darstellen. Dies hat zur Konsequenz, dass sich der Makler für eine Anspruchsberechtigung auch nicht auf § 6 Abs 5 MaklerG stützen kann.

  • Limberg, Clemens
  • OGH, 28.04.2014, 8 Ob 24/14h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • WOBL-Slg 2014/141
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1295 Abs 2 ABGB
  • OLG Innsbruck, 4 R 6/14k
  • § 6 Abs 5 MaklerG

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