


Provisorialverfahren; Einstweilige Verfügung gegen syndikatsvertragswidrigen Gesellschafterausschluss; Vertragsauslegung; Wortwendung „Umstrukturierungen bzw Strukturänderungen“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1997 Wörter, Seiten 291-293
30,00 €
inkl MwSt




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Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.
Beschlüsse über den Ausschluss eines Gesellschafters nach dem GesAusG werden in der Rechtspraxis gemeinhin – nicht anders als jene betreffend eine Verschmelzung, Spaltung oder Umwandlung – zu den „strukturändernden“ Beschlüssen gezählt.
-
- § 915 ABGB
- § 381 EO
- § 914 ABGB
- OGH, 25.02.2022, 6 Ob 211/21d
- WBl-Slg 2022/86
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Wien, 13.10.2021, 47 R 200/21s-11
- BG Innere Stadt Wien, 19.08.2021, 22 C 816/21x-5
Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.
Beschlüsse über den Ausschluss eines Gesellschafters nach dem GesAusG werden in der Rechtspraxis gemeinhin – nicht anders als jene betreffend eine Verschmelzung, Spaltung oder Umwandlung – zu den „strukturändernden“ Beschlüssen gezählt.
- § 915 ABGB
- § 381 EO
- § 914 ABGB
- OGH, 25.02.2022, 6 Ob 211/21d
- WBl-Slg 2022/86
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Wien, 13.10.2021, 47 R 200/21s-11
- BG Innere Stadt Wien, 19.08.2021, 22 C 816/21x-5