Zum Hauptinhalt springen

Provisorialverfahren; Einstweilige Verfügung gegen syndikatsvertragswidrigen Gesellschafterausschluss; Vertragsauslegung; Wortwendung „Umstrukturierungen bzw Strukturänderungen“

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.

Beschlüsse über den Ausschluss eines Gesellschafters nach dem GesAusG werden in der Rechtspraxis gemeinhin – nicht anders als jene betreffend eine Verschmelzung, Spaltung oder Umwandlung – zu den „strukturändernden“ Beschlüssen gezählt.

  • § 915 ABGB
  • § 381 EO
  • § 914 ABGB
  • OGH, 25.02.2022, 6 Ob 211/21d
  • WBl-Slg 2022/86
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • LG Wien, 13.10.2021, 47 R 200/21s-11
  • BG Innere Stadt Wien, 19.08.2021, 22 C 816/21x-5

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!