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Provisorische Maßnahmen als Erhaltungsarbeiten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 1061 Wörter
- Seiten 225-226
- https://doi.org/10.33196/wobl202106022501
30,00 €
inkl MwStEine Erhaltungsarbeit liegt nur vor, wenn das neuerliche Auftreten der Schadensgeneigtheit oder Reparaturbedürftigkeit für eine erhebliche und nicht nur geringe Dauer ausgeschlossen werden kann. Der geforderte mehrjährige Bestand der Erhaltungsarbeiten ist mit einer maximal zwei Jahre währenden Wirksamkeit provisorischer Maßnahmen nicht erreicht.
- Etzersdorfer, Ingmar
- § 3 Abs 2 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 188/19x
- § 3 Abs 1 MRG
- OGH, 14.04.2020, 5 Ob 2/20k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2021/65
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