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Prozesskonforme Geltendmachung von Besetzungsfehlern in Jugendstrafsachen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 6
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
3152 Wörter, Seiten 216-220

20,00 €

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Nach hA sind Verstöße gegen die Besetzungsvorschrift des § 28 JGG mittels Besetzungsrüge nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO bekämpfbar. Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus auf die prozesskonforme Geltendmachung von Verstößen gegen die leg cit gelegt. Entscheidend für den Erhalt der formellen Legitimation zur Geltendmachung der Besetzungsrüge ist die Informationslage des Beschwerdeführers über den tatsächlichen Verstoß gegen die Besetzungsvorschrift. Informationslage bzw mögliche Kenntniserlangung von Besetzungsfehlern sind für die prozesskonforme Geltendmachung essentiell.

  • Czerny, Christoph
  • fachkundige Laienrichter
  • Gerichtsbesetzung
  • § 15 GSchG
  • Jugendstrafsachen
  • Rügeobliegenheit
  • Jugendgericht
  • § 33 StAG
  • Geschlechterparität
  • § 18 GSchG
  • Rechtsschutzdefizit
  • § 28 JGG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 290 StPO
  • Besetzungsrüge
  • § 281 Abs 1 Z 1 StPO
  • § 377 Geo
  • § 240a StPO
  • JGG
  • Besetzungsfehler
  • § 170 Geo
  • prozesskonforme Geltendmachung
  • JST 2019, 216

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