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Prüf- bzw Warnpflicht des Werkunternehmers; getrennte Gewerke

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Allein daraus, dass sich das Gewerk eines anderen Unternehmers nachteilig auf das eigene Gewerk auswirken kann, wenn es nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, folgt noch keine Prüfpflicht des Werkunternehmers.

  • OGH, 13.10.2016, 7 Ob 152/16b
  • Prüf- bzw Warnpflicht des Werkunternehmers
  • BBL-Slg 2017/61
  • getrennte Gewerke
  • Baurecht
  • § 1168a ABGB

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