Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Prüffähigkeit der Rechnung, Nachweispflichten des Unternehmers
- Originalsprache: Deutsch
- ZRBBand 2015
- Judikatur, 2178 Wörter
- Seiten 17-20
20,00 €
inkl MwStWo die Ermittlung des Entgeltanspruchs nach der Natur des Geschäfts und den Umständen des Falls eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und aufgewendeten Kosten voraussetzt, ist die Fälligkeit des Entgelts mit der ordnungsgemäßen Rechnungslegung verknüpft.
Es genügt, wenn der Unternehmer die von ihm erbrachten Leistungen einzeln anführt und für das Werk ein Gesamtentgelt berechnet, das der Bauherr auf seine Angemessenheit prüfen kann.
Mit der Rechnung wird dem Bauherrn gegenüber aber nur klargestellt, was ihm für das Werk verrechnet wird. Davon ist zu trennen, dass ungeachtet der Prüffähigkeit einer Rechnung der Unternehmer, der Werklohn begehrt, den Nachweis für die tatsächliche Verrichtung der Werkleistung, die Erforderlichkeit der Maßnahmen und die Ortsüblichkeit der dafür verrechneten Preise zu erbringen hat.
- Stibi, Dieter
- § 1152 ABGB
- Beibringen von Unterlagen
- der Erforderlichkeit und der Ortsüblichkeit der Leistung bzw Preise
- Prüffähigkeit der Rechnung
- § 1170 ABGB
- Behauptungs- und Beweislast
- Fälligkeit
- Nachweis der tatsächlichen Erbringung
- Baurecht
- ZRB 2015, 17
- Rechnungslegungspflicht
- OGH, 27.11.2014, 1 Ob 161/14d