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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Prüfungsanerkennung; Gleichwertigkeit; ECTS-System; geringfügige Abweichung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 15
- Rechtsprechung, 314 Wörter
- Seiten 27-28
- https://doi.org/10.33196/zfhr201601002702
9,80 €
inkl MwStEine Prüfungsanerkennung nach § 78 Abs 1 UG setzt Gleichwertigkeit von Inhalt, Umfang und Anforderungen voraus. Der Gesetzgeber akzeptiert dabei die ECTS-Anrechnungspunkte als Messgröße für die Gleichwertigkeit des Umfangs von Lehrveranstaltungen. Die Toleranzgrenze für Abweichungen bei der Gleichwertigkeit liegt bei 20 %.
- Novak
- geringfügige Abweichung
- ZFHR-Slg 2016/2
- Gleichwertigkeit
- Öffentliches Recht
- § 78 UG
- VwGH, 21.01.2015, Ro 2014/10/0020
- ECTS-System
- Prüfungsanerkennung