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Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichtes – Rot-Weiß-Rot-Karte ohne nähere Angaben beantragt, in der Beschwerde Ausführungen nur betreffend einer Rot-Weiß-Rot-Karte nach einer bestimmten Gesetzesstelle

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Neben dem Aufenthaltstitel nach § 41a Abs 9 NAG gibt es noch weitere, die ebenfalls die Bezeichnung „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ tragen. Da in der Beschwerde ausschließlich vorgebracht wurde, es hätte ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ gemäß § 41a Abs 9 NAG erteilt werden müssen, hat das Verwaltungsgericht somit zu überprüfen, ob ein Aufenthaltstitel aufgrund dieser Bestimmung zu erteilen ist.

  • § 24 Abs 1 NAG
  • § 26 NAG
  • § 27 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 41a Abs 9 NAG
  • ZVG-Slg 2014/102
  • LVwG Vlbg, 22.05.2014, LVwG-458-003/R3-2014

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