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Publizität von Rechtsverordnungen; Einsichtnahme in außer Kraft getretene örtliche Raumordnungsprogramme; Rechtsstaatsprinzip

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Haben bereits außer Kraft getretene (hier: zwischen 1972 und 1995 in Geltung gestandene) örtliche Raumordnungsprogramme weiterhin Rechtswirkungen auf in ihrem früheren Geltungsbereich verwirklichte Sachverhalte, muss die Gemeindebehörde auf Antrag Einsicht in diese gewähren, wenn sie nicht nach wie vor sonstwie zugänglich sind, etwa auf Grund seinerzeitiger Publikationsvorschriften.

  • Art 18 B-VG
  • VwGH, 29.09.2015, 2013/05/0034
  • Rechtsstaatsprinzip
  • Publizität von Rechtsverordnungen
  • § 21 Abs 16 nö ROG
  • § 17 AVG
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2016/3
  • Einsichtnahme in außer Kraft getretene örtliche Raumordnungsprogramme

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