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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Qualifikation einer freistehenden LED Videowall als Bauwerk
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 5
- Judikatur - Materienrecht, 2092 Wörter
- Seiten 524-527
20,00 €
inkl MwStBei der gegenständlichen Ankündigungsanlage (eine freistehende LED Videowall) handelt es sich rechtlich weder um ein Bauwerk noch um eine bauliche Anlage oder eine bauliche Maßnahme im Sinne der Begriffsbestimmungen des § 1 BauPolG. Die ortsbildschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist im Einzelfall nach den Vorgaben des § 6 OSchG zu beurteilen. Ein Beschluss der Gemeindevertretung, dass aufgrund negativer Erfahrungen von anderen Ankündigungsanlagen im Gemeindegebiet generell keine weiteren Ankündigungsanlagen mehr errichtet werden sollen, kann einen ortsbildschutzrechtlichen Versagungsgrund nicht begründen.
- LVwG Salzburg, 06.06.2018, 405-3/324/1/29-2018
- § 6 OrtsbildschutzG Slbg
- § 1 BauPolG Slbg
- ZVG-Slg 2018/114
- Verwaltungsverfahrensrecht
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