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Kras, Alexander

Qualifikation einer verdeckten Ausschüttung als Einlagenrückzahlung

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Der VwGH judizierte im gegenständlichen Erkenntnis, dass eine Vermögenszuwendung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter, welche grundsätzlich die Merkmale einer verdeckten Ausschüttung erfüllt, nur bis zu dem in § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO normierten Zeitpunkt (dh bis zum Ende des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird) als Einlagenrückzahlung deklariert werden kann.

  • Kras, Alexander
  • verdeckte Ausschüttung
  • Einlagenrückzahlung
  • KESt
  • § 94 EStG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2021, 95
  • VwGH, 05.02.2021, Ro 2019/13/0027
  • § 8 Abs 2 KStG
  • § 93 EStG
  • BFG, 09.04.2019, RV/7104968/2017
  • § 27 EStG
  • § 4 Abs 2 lit a BAO
  • § 95 EStG
  • § 4 Abs 12 EStG

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