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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Qualifikation eines Schadenersatzanspruchs nach § 12 Abs 7 GlBG als Kündigungsentschädigung iSd § 16 Abs 1 lit k AlVG
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 8
- Materienrecht, 2738 Wörter
- Seiten 254-258
- https://doi.org/10.33196/zvg202103025401
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inkl MwStDer in § 12 Abs 7 GlBG angesprochene Ersatz des Vermögensschadens (materieller Schadenersatz) ist gegenständlich (auch) als Kündigungsentschädigung iSd § 16 Abs 1 lit k AlVG (bzw zum Teil als Urlaubsersatzleistung iSd § 16 Abs 1 lit l AlVG) anzusehen, zumal sich dies konkret aus der Klage der Beschwerdeführerin ergibt. So führte die Beschwerdeführerin in ihrer Mahnklage aus, dass das Dienstverhältnis im Hinblick auf den Geburtstermin und die einschlägigen Behaltefristen frühestens zum 31.07.2018 ohne Diskriminierung aufgelöst hätte werden können und daraus ein materieller Schadenersatz resultiere.
Die Beschwerdeführerin machte dadurch einen Schadenersatz in der Art einer Kündigungsentschädigung geltend, nämlich jenen Vermögenswert, der ihr zugestanden wäre, wenn sie rechtskonform unter Einhaltung der Kündigungsfrist und unter Einhaltung mutterschutzrechtlicher Bestimmungen samt den normierten Behaltefristen gekündigt worden wäre.
- § 16 Abs 1 lit k AlVG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 25 AlVG
- BVwG, 22.10.2020, W238 2207388-1/23EW238 2207754-1/21E
- ZVG-Slg 2021/47
- § 24 AlVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 12 Abs 7 GlBG
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