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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 31
- Rechtsprechung, 2055 Wörter
- Seiten 601-603
- https://doi.org/10.33196/wbl201710060101
30,00 €
inkl MwStDie Schaffung eines eigenen Raucherraumes bezweckt den Schutz der Nichtraucher vor gesundheitsgefährdendem bzw belästigendem Kontakt mit Tabakrauch. Dieses Ziel wird durch die Errichtung eines den entsprechenden Erfordernissen genügenden Raucherraumes erreicht; auch dann, wenn die Nichtraucher ihrerseits in keinem weiteren baulich vollständig abgetrennten Raum versorgt werden. Angesichts des grundsätzlichen Rauchverbots kann ein Raucherraum bestimmt werden, in dem das Rauchen gestattet ist; es ist hingegen unzulässig, bloß einen Nichtraucherraum festzulegen, in dem nicht geraucht werden darf, während in den übrigen Teilen des Betriebs geraucht wird. Es ist also gegebenenfalls ein Raucherbereich von den übrigen Teilen des Betriebs abzutrennen, nicht aber der Nichtraucherbereich.
- VwGH, 23.03.2017, Ra 2015/11/0118
- § 13 TNRSG
- WBl-Slg 2017/196
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 13a TNRSG
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