


Raumordnung - Salzburgs neue Wege
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 5552 Wörter, Seiten 45-52
20,00 €
inkl MwSt




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Das Land Salzburg hat in Sachen Raumordnungsgesetzgebung schon mehrmals eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit dem ROG 1956 schuf es nicht nur das erste derartige Gesetz in Österreich, sondern bemühte sich auch, die im Zusammenhang durchaus strittigen verfassungsrechtlichen Vorfragen einer Klärung zuzuführen. Mit der Novelle LGBl 82/2017 des Salzburger Raumordnungsgesetzes betritt das Land Salzburg wiederum verfassungsrechtliches Neuland. Im Zentrum steht dabei die Befristung von Baulandneuwidmungen. Darüber hinaus kommt es aber auch zu weitreichenden Neuerungen betreffend die Landes- und Regionalplanung, die Verwendung von Wohnungen als Zweitwohnungen und für touristische Beherbergungen, die Vertragsraumordnung, die Zulässigkeit von Handelsgroßbetrieben, die Raumordnungsverfahren sowie die abgabenrechtliche Behandlung von unbebaut gebliebenen Baulandgrundstücken. Im folgenden ersten Teil der Abhandlung soll die Baulandbefristung näher vorgestellt und verfassungsrechtlich beleuchtet werden. Im zweiten Teil folgt eine überblicksmäßige Darstellung der weiteren wesentlichen Inhalte der Novelle.
-
- Stegmayer, Ludwig
-
- § 17 sbg BauPolG
- Entschädigung
- Art 2 StGG
- Raumplanung
- Eigentumsbeschränkung
- Flächenwidmungsplan
- BBL 2018, 45
- § 11a bgld RPlG
- Bebauungsfrist
- Art 1 1. ZPEMRK
- Sachgerechtigkeit
- Bauland
- Baulandbefristung
- § 29 sbg ROG
- § 43 tir ROG
- Verkehrsfläche
- § 21 sbg ROG
- § 36 sbg ROG
- § 17 nö ROG
- § 2 sbg ROG
- Art 5 StGG
- § 5 sbg ROG
- Art 7 B-VG
- § 35 sbg ROG
- § 36 stmk ROG
- Baugebot
- Interessensabwägung
- Wertminderung
- § 9 sbg BauPolG
- Nutzungserklärung
- Baurecht
- Rechtsstaatlichkeit
- § 37 sbg ROG
- § 4 Abs 4 wr BauO
- Baulandmobilisierung
- § 27 sbg ROG
- § 49 sbg ROG
- § 64 sbg ROG
- Grünland
Das Land Salzburg hat in Sachen Raumordnungsgesetzgebung schon mehrmals eine Vorreiterrolle eingenommen. Mit dem ROG 1956 schuf es nicht nur das erste derartige Gesetz in Österreich, sondern bemühte sich auch, die im Zusammenhang durchaus strittigen verfassungsrechtlichen Vorfragen einer Klärung zuzuführen. Mit der Novelle LGBl 82/2017 des Salzburger Raumordnungsgesetzes betritt das Land Salzburg wiederum verfassungsrechtliches Neuland. Im Zentrum steht dabei die Befristung von Baulandneuwidmungen. Darüber hinaus kommt es aber auch zu weitreichenden Neuerungen betreffend die Landes- und Regionalplanung, die Verwendung von Wohnungen als Zweitwohnungen und für touristische Beherbergungen, die Vertragsraumordnung, die Zulässigkeit von Handelsgroßbetrieben, die Raumordnungsverfahren sowie die abgabenrechtliche Behandlung von unbebaut gebliebenen Baulandgrundstücken. Im folgenden ersten Teil der Abhandlung soll die Baulandbefristung näher vorgestellt und verfassungsrechtlich beleuchtet werden. Im zweiten Teil folgt eine überblicksmäßige Darstellung der weiteren wesentlichen Inhalte der Novelle.
- Stegmayer, Ludwig
- § 17 sbg BauPolG
- Entschädigung
- Art 2 StGG
- Raumplanung
- Eigentumsbeschränkung
- Flächenwidmungsplan
- BBL 2018, 45
- § 11a bgld RPlG
- Bebauungsfrist
- Art 1 1. ZPEMRK
- Sachgerechtigkeit
- Bauland
- Baulandbefristung
- § 29 sbg ROG
- § 43 tir ROG
- Verkehrsfläche
- § 21 sbg ROG
- § 36 sbg ROG
- § 17 nö ROG
- § 2 sbg ROG
- Art 5 StGG
- § 5 sbg ROG
- Art 7 B-VG
- § 35 sbg ROG
- § 36 stmk ROG
- Baugebot
- Interessensabwägung
- Wertminderung
- § 9 sbg BauPolG
- Nutzungserklärung
- Baurecht
- Rechtsstaatlichkeit
- § 37 sbg ROG
- § 4 Abs 4 wr BauO
- Baulandmobilisierung
- § 27 sbg ROG
- § 49 sbg ROG
- § 64 sbg ROG
- Grünland