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Reallast der Zaunerrichtung und –erhaltung zwischen zwei Liegenschaften; Aktivlegimitation bei Miteigentum

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Die Feststellung des Bestehens einer Grunddienstbarkeit kann nur einheitlich von allen Miteigentümern des herrschenden Grundstücks und gegen alle Miteigentümer des dienenden Grundstücks gemeinsam verlangt werden. Dies gilt auch, wenn das Bestehen der Reallast nur notwendige Vorfrage des Leistungsbegehrens ist.

  • Reallast der Zaunerrichtung und –erhaltung zwischen zwei Liegenschaften
  • BBL-Slg 2021/194
  • Aktivlegimitation bei Miteigentum
  • OGH, 29.04.2021, 9 Ob 51/20w
  • § 523 ABGB
  • Baurecht

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