Realteilung (Naturalteilung) des Unternehmens einer zweigliedrigen offenen Gesellschaft durch Übertragung eines Betriebes auf einen dadurch ausscheidenden Gesellschafter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 2014
- Inhalt:
- Firmenbuchpraxis
- Umfang:
- 1030 Wörter, Seiten 77-80
9,80 €
inkl MwSt
Eine Kapitalgesellschaft kann ihr Vermögen nach dem Spaltungsgesetz mit partieller Gesamtrechtsnachfolge spalten (§§ 1 ff SpaltG). Eine eingetragene Personengesellschaft kann das nicht, die Gesellschafter können aber die Teilung des Vermögens mit Einzelrechtsnachfolge vertraglich vereinbaren. Aus steuerlicher Sicht liegt ein Vorgang nach Art V UmgrStG, aus Sicht des Firmenbuches eine Betriebs- oder Teilbetriebsübertragung iSd § 3 Abs 1 Z 15 FBG vor.
- Birnbauer, Wilhelm
- Gesellschaftsrecht
- GES 2014, 77