Birnbauer, Wilhelm
Realteilung (Naturalteilung) des Unternehmens einer zweigliedrigen offenen Gesellschaft durch Übertragung eines Betriebes auf einen dadurch ausscheidenden Gesellschafter
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2014
- Firmenbuchpraxis, 1030 Wörter
- Seiten 77 -80
- https://doi.org/10.33196/ges201402007701
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Eine Kapitalgesellschaft kann ihr Vermögen nach dem Spaltungsgesetz mit partieller Gesamtrechtsnachfolge spalten (§§ 1 ff SpaltG). Eine eingetragene Personengesellschaft kann das nicht, die Gesellschafter können aber die Teilung des Vermögens mit Einzelrechtsnachfolge vertraglich vereinbaren. Aus steuerlicher Sicht liegt ein Vorgang nach Art V UmgrStG, aus Sicht des Firmenbuches eine Betriebs- oder Teilbetriebsübertragung iSd § 3 Abs 1 Z 15 FBG vor.
- Birnbauer, Wilhelm
- Gesellschaftsrecht
- GES 2014, 77
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